Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmersparzulage - Aktuelle Info

Ab 1. Januar 2024 könnten über 17 Millionen Menschen, mehr als in 2023, die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Das vermeldet das Portal Finanztip unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium (BMF). Demnach werden gemäß dem Zukunftsfinanzierungsgesetz die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage angehoben. Das Bundesfinanzministerium erwartet eine Verzehnfachung der Förderausgaben auf 310 Millionen Euro im Jahr. Um die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 123 Euro pro Jahr zu bekommen, gilt ab 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro (Singles) beziehungsweise 80.000 Euro (Ehepaare). Zudem ist ein Sparvertrag mit Vermögenswirksamen Leistungen nötig.

Vermögenswirksame Leistungen

Wie kann ich bei Ihnen einen VL-Sparplan eröffnen?

Bitte wenden Sie sich hierfür an uns.

Einfach eine kurze Mail an info@sukra-investments.de oder eine kurze Nachricht per Messenger an 01579 2452554 (WhatsApp oder Signal).

Vermögenswirksame Leistungen

Welche gesetzlichen Fristen muss ich bei der Führung meines VL-Sparplans beachten?

Die Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterliegen während der Anlagedauer einer gesetzlichen Sperrfrist von 6 Jahren bis zum 31.12. des laufenden Jahres.
Ein vorzeitiger Verkauf der Anteil ist prämienschädlich und führt zum Verlust der gesamten möglichen Arbeitnehmersparzulage.

Vermögenswirksame Leistungen

Kann ich eigene Einzahlungen auf meinen VL-Sparplan vornehmen?

Ein VL-Sparplan ist für die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber vorgesehen. Sie selbst können Eigenleistungen bis zu einer Summe von 480 EUR pro Jahr (max. 40 EUR monatlich) einzahlen. Bitte beachten Sie jedoch: Eigenleistungen sind nicht prämienwirksam!

Überweisen Sie eigene Einzahlungen auf das Konto der MorgenFund GmbH bei der Deutschen Bank in Frankfurt, IBAN: DE88 5007 0010 0969 0058 00 und BIC: DEUTDEFFXXX oder richten Sie einen Dauerauftrag ein (Lastschriftverfahren ist in diesem Fall nicht möglich). Investmentkontonummer bitte nicht vergessen.  

Vermögenswirksame Leistungen

Wie kann ich Anteile aus meinem VL-Sparplan verkaufen?

Anteile aus Ihrem VL-Sparplan können Sie verkaufen, indem Sie der MorgenFund GmbH einen schriftlichen Verkaufsauftrag erteilen.

Bitte beachten Sie unbedingt:

  • Bei einem Verkauf vor Ablauf der Sperrfrist wird Ihr VL-Sparplan vollständig aufgelöst. Sie verlieren in diesem Fall – auch rückwirkend – den Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Ein Teilverkauf während der Sperrfrist ist nicht möglich.
  • Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie selbstverständlich börsentäglich über Ihr Guthaben verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen

Wie teile ich meinem neuen Arbeitgeber mit, wohin er die VL-Leistungen überweisen soll?

Fordern Sie einfach das Arbeitgeberformular unter Tel. 069 566080 020 an.

Es enthält alle erforderlichen Informationen zur Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren neuen Arbeitgeber.

Vermögenswirksame Leistungen

Kann ich innerhalb der Sperrfrist den Fonds wechseln?

Innerhalb der Sperrfrist bietet die MorgenFund GmbH aktuell keinen Umtausch der Fondsanteile an.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit weitere Fonds in dem VL-Sparplan zu eröffnen und nur Anteile dieser Fonds zu erwerben. Der bisherige Fonds ruht dann bis zum Ende der Sperrfrist.

Vermögenswirksame Leistungen

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Anspruchsberechtigt für die staatliche Arbeitnehmersparzulage sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Arbeitnehmer) beträgt. Rentner und Empfänger von Versorgungsleistungen sind ausgeschlossen.

Vermögenswirksame Leistungen

Wie bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage?

Sie möchten die Arbeitnehmersparzulage beantragen? Dann kreuzen Sie das entsprechende Feld in Ihrer Einkommensteuererklärung (Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage) an.

Die Arbeitnehmersparzulage wird von Ihrem zuständigen Finanzamt kurz vor Ablauf der Sperrfrist in einer Summe an die MorgenFund GmbH überwiesen und Ihrem VL-Sparplan entsprechend gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage nicht überschritten wurde. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt.

Vermögenswirksame Leistungen

Welches Depotentgelt wird erhoben?

Die Höhe des Depotentgeltes richtet sich nach dem gewählten Morgenfund Depot.
Bei VL-Sparplänen wird das Depotentgelt jährlich erfasst aber erst im letzten Monat der Sperrfrist bzw. bei vorzeitiger Auflösung einmalig für die gesamte Laufzeit dem Guthaben entnommen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.

Vermögenswirksame Leistungen

Wie lautet die Bankverbindung für die Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen?

Die Bankverbindung der MorgenFund GmbH lautet: IBAN: DE88 5007 0010 0969 0058 00 und BIC: DEUTDEFFXXX bei der Deutschen Bank in Frankfurt. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Vertragsnummer anzugeben.

Vermögenswirksame Leistungen

Wie eröffne ich am Ende der Sperrfrist einen neuen VL-Sparplan?

Möchten Sie einen auslaufenden VL-Sparplan unverändert fortsetzen, brauchen Sie als Kunde von DWS nichts zu veranlassen. Es genügt, wenn Ihr Arbeitgeber die Überweisung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einfach fortsetzt. Durch den ersten Geldeingang nach Ende der Sperrfrist entsteht ein Folgevertrag. Dieser neue Vertrag hat wie der Ursprungsvertrag eine Sperrfrist von sechs Jahren und ist dann noch bis zum 31.12. des Jahres gesperrt.
Über die Anteile aus dem ersten Vertrag können Sie selbstverständlich börsentäglich verfügen, sobald die Sperrfrist zum ersten Vertrag abgelaufen ist.

Vermögenswirksame Leistungen

Muss ich meine Anteile sofort nach dem Ende der Sperrfrist verkaufen?

Nein. Sie können Ihre Anteile in Ihrem Depot belassen und als wichtigen Baustein für Ihren Vermögensaufbau verwenden.

Vermögenswirksame Leistungen

Was mache ich, wenn ich nach dem Ende der Sperrfrist meine vermögenswirksamen Leistungen in einen anderen Fonds investieren möchte?

Senden Sie der MorgenFund GmbH – rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist – einen formlosen Auftrag (Kundennummer, Adresse, Ihre Unterschrift), um einen neuen VL-Sparplan für Sie zu eröffnen. Sie erhalten dann von der Morgenfund GmbH eine Bestätigung und eine Information für Ihren Arbeitgeber mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung der VL-Zahlungen.

Vermögenswirksame Leistungen

Bleiben meine Anteile aus dem ersten Vertrag frei, wenn ich einen Folgevertrag abschließe?

Ja. Lediglich die im Folgevertrag neu angelegten vermögenswirksamen Leistungen unterliegen den gesetzlichen Sperrfristen.

Ehrliche Beratung mit solidem Konzept - Sukra Investments

Unsere Lösungen erleichtern ihr Leben.

Sukra Investments - Copyright © 2022 - Alle Rechte vorbehalten.